One-Pedal-Driving by V3.

Oder: Autofahren mit nur einem Pedal, anstatt wie üblich mit drei Pedalen ;-)

Vielen Dank für deinen Besuch auf dieser Seite.
Dies zeigt uns, dass du an neusten Informationen und Innovationen interessiert bist. 

 

Hier möchten wir dir die neue Regelung zu B197, gültig seit 01. April 2021, etwas näher bringen.

 

Der Hintergrund:
Bis zum 30.03.1986 war es möglich, die praktische Ausbildung und auch die Fahrprüfung zur Klasse B auf einem Auto mit Automatik zu absolvieren. 

Nach erfolgreicher Prüfung wurde eine Fahrerlaubnis ohne eine Beschränkung auf Automatik ausgestellt, wenn der Bewerber sechs Fahrstunden auf einem Auto mit manueller Gangschaltung geschult wurde.

 

Ab 01.04.1986 war es nur dann möglich, eine Fahrerlaubnis ohne eine Beschränkung auf Automatik zu erlangen, wenn zwingend die Fahrprüfung auf einem Auto mit manueller Gangschaltung gefahren wurde.

Wurde diese Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wurde  in der Fahrerlaubnis die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese berechtigte nur und ausschließlich dazu, Fahrzeuge mit Automatik zu fahren.

Zum Wegfall dieser Schlüsselzahl musste eine weitere 30-minütige Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit manueller Gangschaltung abgelegt werden.

 

Dies war bis bis zum 31.03.2021 die Gesetzgebung.

 

Das Ziel:

Moderne Fahrzeuge werden in bestimmten Motorvarianten und Ausstattungen oftmals nur noch in Kombination mit einem Automatikgetriebe von den Herstellern angeboten.
Und ganz ehrlich, wer einmal die Vorteile eines Automatikfahrzeugs in der Stadt oder z.B. im Stau auf der Autobahn kennengelernt hat, wird diese sehr schätzen und nichts anderes mehr fahren wollen. 
Ausnahmen werden diese Regel bestätigen.
Weiterhin werden immer mehr Elektroautos, von etablierten und wie auch von ganz neuen Herstellern, angeboten.

Ein Elektroauto ist durch seine Bauart immer ein Automatikfahrzeug und somit, wie normale Automatikautos auch, perfekt mit der neuen Regelung B197 zu fahren.
Einfach.

Drive Easy.

Weiterhin soll, um den Verkehr sicherer und nachhaltiger zu machen, die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben schon in der Fahrausbildung kennengelernt werden. 

Die Lösung:
Seit 01. April 2021 wurde wieder die Möglichkeit geschaffen, auf einem Fahrzeug mit Automatik die Fahrprüfung abzulegen und trotzdem die Fahrerlaubnis ohne Einschränkung zu erhalten.

Voraussetzung ist, dass in mindestens zehn Fahrstunden die Bedienung eines manuellen Getriebes trainiert wurde.
Der Fahrlehrer überprüft dies in einer 15-minütigen Testfahrt und bescheinigt anschließend, dass der Bewerber auch ein solches Fahrzeug sicher im Verkehr führen kann.
Diese zehn Fahrstunden können in die Fahrausbildung integriert werden.
Oder als Alternative, wenn dann doch zu einem späteren Zeitpunkt unbedingt ein Auto mit Gangschaltung gefahren werden muss, auch sehr kurzfristig und ohne weitere Prüfung durch den TÜV, irgendwann im Nachgang absolviert werden.

 

 

Eine Frage stellt sich dann doch noch:

Was versteht man unter One-Pedal-Driving?

Nun, das Kupplungspedal entfällt bei einem Elektroauto, da die Kraftübertragung  in der Regel ohne ein Getriebe stattfindet.

Das Auto hat zwar noch ein Bremspedal, dieses ist allerdings nur im Notfall oder für den letzten Meter bis zum Stillstand in Betrieb.

Ansonsten erfolgt über die Rekuperation des Elektroauto fast vollständig die Abbremsung.

Das geniale daran ist, es wird dadurch der Akku des Elektroauto wieder teilweise aufgeladen und es gibt nur minimalsten Verschleiß an der Bremsanlage des Autos.

Unsere  Erfahrung aus sieben Jahren Elektromobilität belegt:
Es funktioniert wunderbar.
Freu Dich drauf!

 

Und da bewegte Bilder oft mehr sagen als Worte, haben wir hier auch ein Video für Dich, in dem diese Technik des Fahrens sehr anschaulich gezeigt wird.
Viel Spaß!


https://www.youtube.com/watch?v=Y4QwmIQF7-k